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Die Fakten zu den Mehrheitsverhältnissen liegen auch notariell bestätigt auf dem Tisch
Mittwoch, 4. November 2026
Der KAV Saar und die Saarbahn weisen die wiederholten Forderungen der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) zurück, die Anwendung des Tarifeinheitsgesetzes bei der Saarbahn GmbH zu unterlassen. Die Arbeitgeber fordern ein Ende eines Arbeitskampfes, der an den Realitäten vorbeigeht. Eine inzwischen notariell dokumentierte Überprüfung der Mitgliederverhältnisse bestätigt die Mehrheitsstellung von ver.di und damit die Voraussetzungen für die Anwendung des Tarifeinheitsgesetzes.
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