Die Landeshauptstadt Saarbrücken konnte im Sommer 2021 den ersten von zwei Bauabschnitten der „Fahrradstraße Hohenzollernstraße“, zwischen dem Neumarkt und der Roonstraße für die Bürger*innen freigeben.
Eine Fahrradstraße ist eine ausdrücklich für Radfahrende vorgesehene und beschilderte Straße. Hier haben Radfahrende Vorrang und dürfen auch nebeneinander fahren. Radfahrende dürfen nur überholt werden, wenn ein Sicherheitsabstand von 1,50 Metern eingehalten werden kann.
Für Anlieger ist das Befahren der Straße mit dem Kfz durch Zusatzbeschilderung weiterhin erlaubt. Der reine Durchgangsverkehr ist hingegen untersagt. Für alle Verkehrsteilnehmenden gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 30km/h.
Im VEP 2030 ist die Hohenzollernstraße als „Radhauptverbindung“ ausgewiesen und ist damit von gesamtstädtischer Bedeutung für den Radverkehr. Sie ist Teil der Radachse HTW – Innenstadt – Universität.
Die Maßnahme bestand im Wesentlichen aus folgenden Elementen:
- An allen Einmündungen zur Fahrradstraße wurden Verkehrsschilder „Fahrradstraße“ und „Anlieger frei“ angeordnet. Die Nebenrichtungen müssen „Vorfahrt gewähren“.
- Großflächige Markierungen „Fahrradstraße“ wurden aufgebracht.
- An der Kreuzung Roonstraße / Hohenzollernstraße wurde eine Vorbeifahrt für Radfahrende in einen Aufstellbereich vor der Haltelinie geschaffen.
- Der Übergang zwischen dem Neumarkt und der Hohenzollernstraße wurde für Radfahrende mittels Bordabsenkungen erleichtert.
- Es wurden Fahrradabstellanlagen aufgestellt
- Im Bereich vor der HWK wurde eine neue Asphaltdeckschicht aufgebracht.
Das Projekt wurde im Rahmen des Förderprogramms des BMU „Kommunalrichtlinie - Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten im kommunalen Umfeld“ mit einer Förderquote 70 Prozent gefördert.
Der nächste Bauabschnitt zwischen Roonstraße und Malstatter Straße ist in Vorbereitung und soll 2023 fertig gestellt werden.
Die Hohenzollernstraße ist mit ca. 1.310 Meter Länge gemäß des Verkehrsentwicklungsplans eine Radhauptverbindung. Sie erschließt mit
- Sparkasse
- Handwerkskammer
- Gymnasium
- Stadtwerken
- Einzelhandel
- Hochschule und
- vier Saar-Brücken
wichtige Ziele des Radverkehrs. Der Durchgangs-Kfz-Verkehr wird in die parallele, leistungsfähige Heuduckstraße verlagert.
Antworten auf häufig gestellte Fragen
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Was setzt die Stadt um?
- Die Landeshauptstadt hebt die bislang bestehende Tempo-30-Zone mit Rechts-vor-links-Regelung auf und macht die Fahrradstraße zur Vorfahrtstraße. Zu den Verkehrszeichen (Vz) „Fahrradstraße - Anlieger frei“ werden Fahrradstraßen-Piktogramme auf die Fahrbahn aufgebracht.
- Die Parkplätze entlang der Straße werden markiert. Eine zweite, daneben liegende Markierung im Abstand von 75 cm schafft einen Sicherheitsstreifen zwischen Radfahrenden und parkenden Kfz. Die 6 Meter breite Fahrbahn wird so auf eine für Radfahrende verkehrssichere Breite von 4,50 Meter optisch verengt.
- An der Kreuzung Hohenzollernstraße / Roonstraße wird eine Verbreiterung geschaffen, damit Radfahrende an den wartenden Kfz vor der Ampel vorbeifahren können.
- Im 2. Bauabschnitt werden die Randbereiche der Einmündung zur Malstatter Straße umgebaut, um eine verkehrsberuhigende Wirkung zu erzielen und den Übergang zur Fahrradstraße deutlicher hervorzuheben.
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Wie ist die zeitliche Umsetzung geplant?
Die Landeshauptstadt realisiert die Fahrradstraße Hohenzollernstraße in zwei Bauabschnitten. In der Hohenzollernstraße plant die Stadt zudem eine umfassende Kanalerneuerung.
1. Bauabschnitt zwischen Neumarkt und Roonstraße
Die Arbeiten im ersten Bauabschnitt beginnen voraussichtlich am 24. Juli. Sie umfassen eine Länge von 560 Metern zwischen der Wilhelm-Heinrich-Brücke und der Westspangenbrücke.
Diese Strecke verbindet wichtige Radverkehrsziele und führt die von der Wilhelm-Heinrich-Brücke kommende Radachse fort.
2. Bauabschnitt
Mit dem zweiten Bauabschnitt vervollständigt die Stadt die Radachse bis zur Hochschule für Technik und Wirtschaft (HTW). Die Arbeiten auf einer Länge von 700 Metern starten nach der Fertigstellung der Kanalarbeiten, voraussichtlich 2023.
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In der Fahrradstraße gilt
Autos und Motorräder müssen sich dem Tempo des Radverkehrs anpassen, Radfahrende dürfen weder gefährdet noch behindert werden.
Es gelten die allgemeinen straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften, abweichend davon gilt:
- Radfahrende bestimmen das Tempo.
- Radfahrende dürfen nebeneinander fahren.
- Kfz-Verkehr ist nur noch als Anliegerverkehr zugelassen.
- Es gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h für alle Verkehrsteilnehmenden.
- Fahrradfahrende dürfen von Autos und Motorrädern nur überholt werden, wenn ein Sicherheitsabstand von 1,50 Meter eingehalten werden kann.
- Entlang der Radachse gilt Vorfahrt.
- Zu Fuß Gehende benutzen weiterhin die Gehwege.
Förderung
Nationale Klimaschutz-Initiative
Mit der Nationalen Klimaschutz-Initiative initiiert und fördert das Bundesumweltministerium seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung von Treibhausgasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzinitiativen ab: Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen und Bildungseinrichtungen.
Radachse Universität-HTW
Fahrradstraße Hohenzollernstraße 1. BA zwischen Wilhelm-Heinrich-Brücke und Roonstraße
- Ausführende Stelle: Landeshauptstadt Saarbrücken - Baudezernat VI – Amt für Straßenbau und Verkehrsinfrastruktur
- Förderkennzeichen: 03K16319
- Laufzeit des Vorhabens: 1. März 2021 – 28. Februar 2023