Mittwoch, 24. Juni 2026

Stadtrat stellt bedeutsame Weichen für Haushalt 2026, Wärmewende, Nahversorgung in Ensheim und Neubau des Feuerwehrgerätehauses Güdingen

Der Saarbrücker Stadtrat hat in seiner Sitzung am Dienstag, 23. Juni, unter anderem Beschlüsse zur klimafreundlichen Wärmeversorgung, der Stadtteilentwicklung und der kommunalen Infrastruktur gefasst.

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Informationen - © FFMOP

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Stadt bleibt auf zentralen Zukunftsfeldern investitionsfähig

Ein wichtiger Punkt war der Haushalt 2026. Der Stadtrat beschloss den Beitritt zur Genehmigung des Landesverwaltungsamtes sowie die geänderte Haushaltssatzung 2026. Damit können die genehmigungspflichtigen Teile des Haushalts in Kraft gesetzt werden. Das Landesverwaltungsamt hat Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von rund 37,3 Millionen Euro und Investitionskredite in Höhe von rund 20,7 Millionen Euro genehmigt. Das Investitionsvolumen des Kernhaushalts 2026 liegt bei rund 38,9 Millionen Euro. Damit bleibt die Stadt trotz schwieriger Finanzlage auf zentralen Zukunftsfeldern investitionsfähig.

Kommunale Wärmeplanung für Klimaschutz und Versorgungssicherheit

Ebenfalls beschlossen wurde die Kommunale Wärmeplanung für die Landeshauptstadt Saarbrücken. Sie bildet künftig die strategische Grundlage für eine klimafreundliche und zukunftsfähige Wärmeversorgung. Die Planung zeigt auf, wie der Wärmesektor schrittweise in Richtung Treibhausgasneutralität bis 2045 entwickelt werden kann.

Der aktuelle Wärmebedarf in Saarbrücken liegt laut Vorlage bei rund 1.836 Gigawattstunden pro Jahr. Der Wärmemix ist derzeit noch stark fossil geprägt: 47 Prozent Erdgas, rund 15 Prozent Heizöl, 27 Prozent Nah- und Fernwärme sowie rund 3 Prozent Strom. Zugleich zeigt die Analyse erhebliche Einsparpotenziale, insbesondere durch energetische Sanierungen. Die kommunale Wärmeplanung wird alle fünf Jahre fortgeschrieben.

Oberbürgermeister Uwe Conradt: „Mit der Kommunalen Wärmeplanung schaffen wir Orientierung für Bürgerinnen und Bürger, Wirtschaft, Stadtwerke, Wohnungswirtschaft und Verwaltung. Sie ist kein unmittelbarer Eingriff in einzelne Gebäude, sondern ein strategischer Fahrplan. Entscheidend ist: Wir wollen Klimaschutz, Versorgungssicherheit und Bezahlbarkeit gemeinsam denken.“

Verbesserte Nahversorgung für Ensheim und Eschringen

Für den Stadtteil Ensheim beschloss der Stadtrat den Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan „Gewerbegebiet südlich Ensheim“. Ziel ist die Entwicklung eines neuen Gewerbestandorts mit Nahversorgung an der Eschringer Straße. Auf Teilflächen soll ein Lebensmittelmarkt mit bis zu 1.000 Quadratmetern Verkaufsfläche entstehen. Die Planung soll insbesondere die wohnortnahe Versorgung in Ensheim und Eschringen verbessern. Im Verfahren wurden unter anderem Verkehr, Lärm, Artenschutz, Boden, Entwässerung und Einzelhandelsverträglichkeit gutachterlich untersucht.

Neuer Standort für die Freiwillige Feuerwehr in Güdingen

Mit dem Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan „Feuerwehr Güdingen“ hat der Stadtrat zudem das Planverfahren für einen neuen Standort der Freiwilligen Feuerwehr eingeleitet. Der Neubau ist erforderlich, weil das bisherige Gerätehaus in der Saargemünder Straße in Güdingen den heutigen Anforderungen nicht mehr genügt. Die bestehende Fahrzeughalle reicht für neue Fahrzeuge nicht aus; zudem bestehen technische Mängel sowie fehlende Park-, Übungs-, Lager- und Bewegungsflächen. Das rund 0,7 Hektar große Plangebiet liegt an der Friedrich-Ebert-Straße. Eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wird durchgeführt.

600.000 Euro für Sanierung der Jugendverkehrsschule in der Bruchwiese

Außerdem hat der Stadtrat zusätzliche Mittel für die Sanierung der Jugendverkehrsschule in der Bruchwiese beschlossen. Für die Sanierung der Außenanlage werden 600.000 Euro bereitgestellt. Die Jugendverkehrsschule am Sachsenweg bietet Kindern und Jugendlichen eine sichere Umgebung, um Verkehrsregeln zu lernen, Radfahren zu üben und Gefahrensituationen im Straßenverkehr besser einzuschätzen. Vorgesehen ist unter anderem, den Asphalt zu erneuern, sowie Teilbereiche der Verkehrswege in Grünflächen umzugestalten.

Nichtzulassungsbeschwerde soll Verlässlichkeit für demokratische Wahlen schaffen

Der Stadtrat befasste sich außerdem mit der Nichtzulassungsbeschwerde gegen das Urteil des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes im Verfahren zur Anfechtung der Wahl zum Saarbrücker Stadtrat vom 6. September 2024. Beklagt war das Landesverwaltungsamt, zu diesem Verfahren waren die Landeshauptstadt Saarbrücken und alle 63 Stadtratsmitglieder beigeladen. In erster Instanz hatte das Verwaltungsgericht des Saarlandes die Wahlanfechtungsklage abgewiesen. Im Berufungsverfahren hatte jedoch das Oberverwaltungsgericht das Landesverwaltungsamt verpflichtet, die Wahl für ungültig zu erklären und eine Neuwahl anzuordnen. Eine Revision hatte das Oberverwaltungsgericht nicht zugelassen, dagegen bleibt jedoch die Nichtzulassungsbeschwerde möglich.

Die Landeshauptstadt als Beigeladene in dem Verfahren teilt die Rechtsauffassung des Oberverwaltungsgerichts nicht und hält es für geboten, die von zwei Gerichten unterschiedlich bewerteten Rechtsfragen höchstrichterlich klären zu lassen. Dabei geht es nicht um parteipolitische Bewertungen, sondern um Rechtssicherheit, Verfahrensklarheit und die verlässliche Grundlage demokratischer Wahlen in Saarbrücken und darüber hinaus. Die Stadt nutzt zugleich die im Rechtsstaat vorgesehenen Möglichkeiten, um eine abschließende Klärung herbeizuführen. Die Einlegung der Nichtzulassungsbeschwerde ist daher der nächste Schritt, der Stadtrat hat diesem Weg einstimmig zugestimmt.