Mehr Förderung für mehr Grün: Stadt passt Förderrichtlinie an
Die Landeshauptstadt Saarbrücken hat ihre Förderrichtlinie für Dachbegrünung, Flächenentsiegelung und den Rückbau von Schottergärten angepasst.
Rathausspange von oben - LHS
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Bereits seit Mai 2022 fördert die Landeshauptstadt Begrünungsmaßnahmen, mit dem Ziel, das Stadtklima zu verbessern und den Grünanteil im Stadtgebiet zu erhöhen. Um das Förderprogramm für interessierte Bürgerinnen und Bürger noch attraktiver zu machen, wurden die Konditionen der Förderrichtlinie gezielt angepasst: Höhere Zuschüsse und flexiblere Rahmenbedingungen sollen künftig mehr Menschen und Organisationen dazu motivieren, zusätzliche Begrünungsmaßnahmen umzusetzen.
Neu ist unter anderem, dass der Kreis der Antragsberechtigten ausgeweitet wird: Künftig können nicht mehr nur Privatpersonen Förderanträge stellen, sondern auch beispielsweise Unternehmen und Vereine. Zudem wird die Frist für die Umsetzung bewilligter Maßnahmen von bisher sechs auf zwölf Monate verlängert. Eine Verlängerung darüber hinaus bleibt weiterhin möglich.
Dachbegrünung wird attraktiver
Bei Dachbegrünungen senkt die Landeshauptstadt die Mindestgröße förderfähiger Flächen von zehn auf sechs Quadratmeter. Damit kann künftig auch die Begrünung kleinerer Dächer gefördert werden.
Gleichzeitig steigen die Zuschüsse deutlich: Im Fördergebiet 1 sind für Extensivbegrünungen bis zu 45 Euro pro Quadratmeter (bisher 30 Euro) und maximal 4.500 Euro möglich. Im Fördergebiet 2 können Antragstellende bis zu 25 Euro pro Quadratmeter (bisher 15 Euro) und maximal 2.500 Euro (bisher 1.500 Euro) erhalten.
Die Förderhöhe beträgt maximal 50 Prozent der als förderfähig anerkannten Kosten.
Grundlage ist eine Stadtklimaanalyse, die aufzeigt, welche Bereiche in Saarbrücken klimatisch besonders belastet sind. Im Fördergebiet 1 liegen Bereiche, die aufgrund eines höheren Versiegelungsgrades und eines geringeren Anteils an Grünflächen eine hohe Wärmebelastung und ungünstigere klimatische Bedingungen aufweisen. Dort ist der Bedarf an Begrünung besonders groß, deshalb fällt die Förderung höher aus. Das Fördergebiet 2 umfasst Gebiete mit günstigeren klimatischen Bedingungen und einem höheren Anteil an Grünflächen. Hier ist dementsprechend die Förderung etwas niedriger angesetzt. Liegt ein Grundstück genau zwischen beiden Bereichen, gilt automatisch der höhere Fördersatz.
Die Landeshauptstadt bewegt sich damit im Vergleich zu anderen Kommunen künftig im oberen Förderbereich.
Mehr Unterstützung für Entsiegelung und Rückbau von Schottergärten
Auch die Unterstützung für die Entsiegelung von Flächen und den Rückbau von Schottergärten wird ausgeweitet: Der Fördersatz bleibt bei 15 Euro pro Quadratmeter, der maximale Zuschuss wird jedoch von 750 auf 1.500 Euro erhöht. Damit können künftig Maßnahmen auf Flächen von bis zu 100 Quadratmetern gefördert werden – doppelt so viel wie bisher. Insbesondere größere Projekte profitieren zudem davon, dass der Kreis der Antragsberechtigten nicht mehr länger auf Privatpersonen beschränkt bleibt.
„Unser Ziel ist es, möglichst viele bei der Umsetzung von Begrünungsmaßnahmen zu unterstützen und die Stadt insgesamt stärker zu begrünen.“ Bürgermeisterin Barbara Meyer
Barbara Meyer, Bürgermeisterin und Umweltdezernentin der Landeshauptstadt Saarbrücken: „Wir wissen, dass viele gute Ideen an praktischen Hürden scheitern. Deshalb haben wir die Förderung gezielt verbessert: mehr Zeit, höhere Zuschüsse und ein erweiterter Kreis an Antragsberechtigten. Unser Ziel ist es, möglichst viele bei der Umsetzung von Begrünungsmaßnahmen zu unterstützen und die Stadt insgesamt stärker zu begrünen.“
Antragstellung und Voraussetzungen
Förderanträge müssen gestellt werden, bevor ein Projekt startet. Voraussetzung ist außerdem, dass die Umsetzung freiwillig erfolgt, also nicht aufgrund von Vorgaben in Bebauungsplänen oder einer Baugenehmigung. Eine Kombination mit anderen Förderprogrammen ist nicht möglich.
Nach Fertigstellung der jeweiligen Maßnahme kann abschließend die Auszahlung der Fördermittel beantragt werden. Die geförderten Maßnahmen müssen dann mindestens zehn Jahre erhalten bleiben.
Jetzt Förderung nutzen
Interessierte können entsprechende Anträge stellen und sich die damit einhergehenden finanziellen Vorteile sichern. Wer sich für mehr Begrünung einsetzt, leistet auch einen wichtigen Beitrag für ein grüneres und lebenswerteres Stadtgebiet.
Entsprechende Formulare sind online unter www.saarbruecken.de/begruenungsprogramm zu finden.
Weitere Informationen und Kontakt: Amt für Klima- und Umweltschutz, Telefon: +49 681 905-4040, E-Mail: umweltamt@saarbruecken.de