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Die Landeshauptstadt Saarbrücken hat die Arbeiten zur Umgestaltung der Hohenzollernstraße zur Fahrradstraße weitgehend abgeschlossen.
Landeshauptstadt hat Fahrradstraße Hohenzollernstraße fertiggestellt - LHS
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Zuletzt wurde am Donnerstag, 18. Dezember, die Ampelanlage am Verkehrsknoten Hohenzollernstraße/Malstatter Straße wieder in Betrieb genommen. Damit steht die Hohenzollernstraße wieder vollständig allen Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmern zur Verfügung.
Witterungsbedingt konnten bisher lediglich noch nicht alle Radwegmarkierungen aufgebracht werden. Diese wird die Landeshauptstadt im Frühjahr 2026 ergänzen.
Die Hohenzollernstraße ist rund 1.300 Meter lang und bildet die Radachse zwischen der Wilhelm-Heinrich-Brücke, der Westspangenbrücke und der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes (htw saar). Gemäß dem Verkehrsentwicklungsplan (VEP) handelt es sich bei der Strecke um eine Radhauptverbindung in Saarbrücken.
Saarbrückens Oberbürgermeister Uwe Conradt: „Mit dem Abschluss des zweiten Bauabschnitts hat die Landeshauptstadt einen weiteren wichtigen Teil der Radachse zwischen der Universität des Saarlandes und der htw saar ergänzt. Die Maßnahme erweitert das innerstädtische Radwegenetz, erhöht die Verkehrssicherheit und macht das Fahrradfahren in Saarbrücken noch attraktiver.“
Der zweite Bauabschnitt erstreckte sich von der Roonstraße bis zur Malstatter Straße. In diesem Bereich hat die Landeshauptstadt sämtliche relevanten Kreuzungen für Fußgängerinnen und Fußgänger barrierefrei umgebaut. Dazu hat sie die Gehwege an den Querungen zur Hohenzollernstraße bis zur Fahrbahn erweitert und an die Bedürfnisse von mobilitätseingeschränkten sowie sehbehinderten Menschen angepasst. Bei der Umsetzung der Arbeiten wurde ein besonderes Augenmerk auf den erhaltenswerten alten Baumbestand gelegt.
Die Parkplätze entlang der Straße wurden mit einem zusätzlichen Sicherheitsstreifen zur Fahrbahn hin ausgestattet. Zwischen der Kameke- und der Alvenslebenstraße wurde ein Übergang für Fußgängerinnen und Fußgänger in Richtung htw saar geschaffen. Darüber hinaus wurden abschnittsweise Gehwege und Baumeinfassungen instandgesetzt und ein Teil der Straßenbeleuchtung wurde erneuert. Um komfortable und sichere Abstellmöglichkeiten für Fahrräder anbieten zu können, wurden insgesamt 45 Radabstellanlagen installiert.
Neben den Verkehrszeichen „Fahrradstraße – Anlieger frei“ werden noch großflächige Fahrradstraßen-Piktogramme auf die Fahrbahn aufgebracht.
Die Einfahrt in die Hohenzollernstraße ist künftig von der Roonstraße und von der Malstatter Straße aus nur noch für den Radverkehr möglich. Sie wird dementsprechend an diesen beiden Stellen als Einbahnstraße ausgeschildert.
Die Zufahrt zur Hohenzollernstraße für den Kfz-Verkehr erfolgt künftig über die Heuduckstraße und die vier Nebenstraßen (Gärtnerstraße, Werderstraße, Goebenstraße, Kamekestraße). So lässt sich Durchgangsverkehr in der Hohenzollernstraße vermeiden und es werden bessere Bedingungen für den Rad- und Fußverkehr geschaffen.
Der Kfz-Verkehr kann weiterhin an den Einmündungen Roonstraße und Malstatter Straße aus der Hohenzollernstraße ausfahren.
In der Hohenzollernstraße läuft der Verkehr für alle Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer auch in Zukunft in beide Fahrtrichtungen weiter. Die Einbahnstraßenregelung beschränkt sich also nur auf die ersten Meter von der Roonstraße und der Malstatter Straße aus kommend.
Die Kosten für die Arbeiten im zweiten Bauabschnitt liegen bei rund zwei Millionen Euro.
Der Umbau der Hohenzollernstraße zur Fahrradstraße wird zu 70 Prozent von der Nationalen Klimaschutz-Initiative des Bundes gefördert. Mit diesem Instrument initiiert und fördert das Bundesumweltministerium seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung von Treibhausgasemissionen leisten. Weiterhin beteiligt sich auch das Saarland mit einer Förderung am Projekt.
In einer Fahrradstraße müssen sich Autos und Motorräder dem Tempo des Radverkehrs anpassen. Radfahrende dürfen weder gefährdet noch behindert werden. Es gelten die allgemeinen straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften. Darüber hinaus dürfen Radfahrende nebeneinander fahren und es gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h für alle Verkehrsteilnehmenden.
Pressefotos sind für redaktionelle Zwecke unter Angabe der Quelle "Landeshauptstadt Saarbrücken" kostenfrei verfügbar.

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