Bürgerämter: Möglichkeit zur Terminabsage nutzen
Bei den vier Bürgerämtern der Landeshauptstadt Saarbrücken kommt es regelmäßig vor, dass bereits vereinbarte Termine nicht wahrgenommen werden.
Rathausspange mit Blick aufs Bürgeramt City - Thomas Ernst
Rathausspange mit Blick aufs Bürgeramt City - Thomas Ernst
Rathausspange mit Blick aufs Bürgeramt City - Thomas Ernst
Derartige Fälle häufen sich zurzeit.
Vor diesem Hintergrund bittet die Stadtverwaltung Bürgerinnen und Bürger darum, Termine abzusagen, wenn sie diese nicht mehr benötigen. So haben andere die Möglichkeit, einen freien Termin zu finden, der sonst blockiert wäre und nicht genutzt werden kann.
Termine für die Bürgerämter können online unter www.saarbruecken.de/terminebuchen vereinbart werden. Per E-Mail erhalten Kundinnen und Kunden der Bürgerämter mit der Bestätigung des Termins eine Übersicht, welche Unterlagen und Dokumente sie für ihr Anliegen mitbringen müssen beziehungsweise welche Formulare vorab auszufüllen sind. In der E-Mail-Bestätigung findet sich außerdem auch immer ein Link, über den sich bereits gebuchte Termine schnell und unkompliziert stornieren lassen.
Für das Abholen von Ausweisen, Pässen und Führerscheinen müssen keine Termine vereinbart werden.
Weitere Optionen zum Bearbeiten von Anliegen
Um auch spontane Anfragen bedienen zu können, schalten die Bürgerämter täglich am Vormittag tagesaktuelle und kurzfristige Termine frei.
Außerdem gibt es die Möglichkeit, mittwochs in allen vier Bürgerämtern ohne Termin vorbeizukommen. An diesen Tagen werden auch frei gewordene oder abgesagte Termine neu vergeben.
Viele Anliegen können zudem tagesaktuell am Schnellschalter erledigt werden. Termine hierfür lassen sich unter www.saarbruecken.de/terminebuchen vereinbaren. Am Schnellschalter können folgende Themen bearbeitet werden:
- Außerbetriebsetzungen von Fahrzeugen
- Feinstaubplaketten
- Führungszeugnisse
- Gewerbezentralregister-Auskunft
- Aktivierung der Online-Ausweisfunktion
- Aktualisierung von Ausweisen nach Online-Ummeldung
- Lebensbescheinigungen
- Steueridentifikationsnummer
- Untersuchungsberechtigungsschein
- Meldebescheinigungen
- Melderegisterauskünfte
- Anträge auf Ausnahme- und Einzelgenehmigungen
- Adressänderungen im elektronischen Aufenthaltstitel (eAT)