Dienstag, 15. April 2025

ZKE weist auf Annahmestellen für Grünschnitt hin

Der städtische Zentrale Kommunale Entsorgungsbetrieb (ZKE) weist darauf hin, dass im Garten anfallender Grün- und Rasenschnitt bei den vorhandenen Annahmestellen zu entsorgen ist.

Grünschnitt - Fotolia.com/katrinz

Grünschnitt - Fotolia.com/katrinz

Grünschnitt - Fotolia.com/katrinz

Er darf nicht im Wald und auf ähnlichen Grünflächen deponiert werden.

Entsorgung von Gartenabfällen in der Natur ist illegal

Wer Gartenabfälle wie Rasen- und Heckenschnitt, Laub, Unkraut und abgestorbene Pflanzen nicht im eigenen Garten kompostiert, muss diese laut Kreislaufwirtschaftsgesetz über die Biotonne oder eine offizielle Sammelstelle entsorgen. Grünschnitt in der Natur zu entsorgen ist illegal und kann als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld von bis zu 100.000 Euro bestraft werden.

Der Kommunale Ordnungsdienst (KOD) und die ZKE-Umweltstreife überwachen illegale Ablagerungsstellen und zeigen Umweltsünden an. Die Umweltstreife ist in Burbach und Malstatt, der KOD in den restlichen Stadtteilen unterwegs.

Lebewesen, heimische Flora und Grundwasser werden beeinträchtigt

Gartenabfälle sind zwar kompostierbar, stören in der freien Natur jedoch durch Überdüngung und Fäulnisbildung das Wachstum der dort natürlich vorkommenden Vegetation, etwa wenn sich Stickstoff liebende Pflanzen wie Brennnesseln ausbreiten. Lebewesen, die von der heimischen Flora abhängig sind, werden auf diese Weise verdrängt. Auch wenn invasive, nichtheimische Gewächse eingebracht werden, bedroht das die biologische Vielfalt.

Gelangt Nitrat ins Grundwasser, kann es dessen Qualität beeinträchtigen. Zudem können sich Wildtiere vergiften, wenn sie Gartengewächse wie beispielsweise Kirschlorbeer fressen. Insbesondere Rasenschnitt zieht außerdem Ratten an.

Entsorgungsmöglichkeiten für Grünschnitt

Bürgerinnen und Bürger können ihren Grünschnitt in Saarbrücken bei der Grünschnittannahmestelle neben dem Bauhof Brebach, bei der Wertstoffinsel Dudweiler, der Kompostieranlage Gersweiler sowie an den ZKE-Wertstoffzentren Am Holzbrunnen in St. Johann und in der Wiesenstraße in Malstatt abgeben. Eine Entsorgung ist auch über die Grüne Biotonne möglich.

Achtung bei Buchsbaumzünsler und Knöterich

Um eine Verbreitung des schadhaften Kleinschmetterlings „Buchsbaumzünsler“ zu verhindern, müssen befallene Pflanzenteile und Pflanzen fachgerecht entsorgt werden. Vorsicht ist auch beim Knöterich geboten: Dabei handelt es sich um eine invasive Pflanzenart.

Kleinere Mengen von befallenen Pflanzen und des Knöterichs dürfen, fest in Plastikbeutel oder -säcke verpackt, in der Restabfalltonne entsorgt werden. Darüber hinaus können sie auch in den Wertstoffzentren Am Holzbrunnen, in der Wiesenstraße sowie in der Kompostieranlage zu regulären Grünschnitt-Entsorgungspreisen abgegeben werden. Dabei ist darauf zu achten, dass die befallenen Pflanzen und der Knöterich nicht mit anderen Grünabfällen vermischt sind.

Die Pflanzen kommen in separate Container, deren Inhalt in die Verbrennung geht.

Weitere Informationen

Weitere Infos gibt es auf der Webseite des ZKE zur Grünschnittentsorgung. Auf zum Thema Biotonne gibt es eine ZKE-Seite.